Heiztechnik
Hier finden Sie die aktuellen Informationen für die gesetzlichen Vorgaben zur Heizungstechnik.
Jede Heizungsanlage produziert auch Wärme, die nicht dem Bedarf zugute kommt und somit als Verlust zu werten ist. Es handelt sich um den Abgasverlust des Kessels sowie die Auskühl- und Regelungsverluste.
Verluste des Kessels
Abgasverlust
Der Abgasverlust ist Wärme, die buchstäblich zum Schornstein hinausgeht. Sie steckt in den noch bis über 200 °C heißen Verbrennungsgasen am Ausgang des Kessels. Da der Abgasverlust sehr leicht zu ermitteln ist, gibt es gesetzlich festgelegte Maximalwerte, die vom Bezirksschornsteinfegermeister oder -meisterin im Rahmen der jährlichen Emissionsmessungen überwacht werden. So dürfen z.B. ab 1.1.1998 neu installierte Heizkessel bis 25 kW Leistung den Grenzwert von 11 Prozent nicht überschreiten. Für ältere Kessel gibt es Übergangsregelungen, die aber immer noch recht großzügig sind.
Die ab l. Januar 1998 zulässigen Abgasverluste sind neu definiert worden.
Die heutigen Niedertemperatur- und Brennwertkessel unterschreiten auch diese Werte deutlich.
*Gültig für Neukessel. Bei Altanlagen gelten Übergangsfristen.
• Er tritt nur während der Brennerlaufzeiten auf. Das hat zur Folge, dass er in seiner Messgröße direkt als Brennstoffverlust verstanden werden kann (siehe Beispiel).
• Der Verlust ist in Wahrheit größer, denn der im „trockenen" Abgas enthaltene Wasserdampf wird mit seiner Kondensationswärme bei der Messung nicht berücksichtigt. Tut man das, sind bei Öl noch 6 Prozentpunkte und bei Erdgas aufgrund des hohen Wasserstoffgehaltes noch 11 Prozentpunkte als so genannter latenter Abgasverlust hinzuzurechnen.
Gemessene 12 Prozent Abgasverlust eines Ölkessels sind somit in Wirklichkeit 12 + 6= 18 Prozent. Hier liegt natürlich ein großes Einsparpotential durch moderne Kesselkonstruktionen. Zu unterscheiden ist dabei zwischen Niedertemperatur- und Brennwertkesseln. Brennwertkessel erreichen durch weitgehende Abkühlung der Heizgase l bis 2 Prozent sensiblen Abgasverlust. Zusätzlich wird durch die dabei stattfindende Auskondensation des Wasserdampfes der latente Abgasverlust zumindest halbiert. Niedertemperaturkessel kondensieren den Wasserdampf nicht, sie haben aber nur noch etwa 7 Prozent sensiblen Abgasverlust.
Naturgemäß sind die konstruktiven Anforderungen eines Brennwertkessels höher als die eines Niedertemperaturkessels, was sich auch im Preis ausdrückt. Aus diesem Grund konnten sich bislang nur Gas-Brennwertkessel wegen des gegenüber Heizöl höheren Latentwärmegewinns auf dem Markt durchsetzen.
Zeitpunkt für die Einhaltung der Abgasverlust-Grenzwerte
Die Übergangsfristen für bestehende Anlagen sind abhängig von der Kesselleistung und dem Grad der Grenzwertüberschreitung.
Beispiel:
Abgasverlust nach Messprotokoll
12 Prozent
Jährlicher Brennstoffverbrauch
4500 Liter
Der Abgasverlust entspricht
4500 Liter • 0,12 = 540 Liter.
Unter Auskühlverlusten ist die Wärmeabgabe des Heizkessels, der Rohrleitungen und sonstiger Anlagenteile - auch die eines evtl. vorhandenen Warmwasser-Speichers - an eine Umgebung, die nicht beheizt werden soll, z. B. Kellerräume, zu verstehen. Da diese Wärmeverluste während der gesamten Betriebsdauer auftreten, summieren sie sich im Jahresverlauf zu Energiemengen, die bei älteren Kesseln den Abgasverlust weit übertreffen können.
Leider gibt es - im Gegensatz zum Abgasverlust - kein „amtliches" Messverfahren zur Feststellung der Auskühlverluste vor Ort. Bei Vorhandensein eines Brennstoff-Mengenmessers (Gaszähler oder Ölmengenzähler) ist das aber, zumindest für die Kessel-Auskühlverluste, sehr einfach möglich.
Hierzu wird der Kessel mindestens 24 Stunden auf der typischen Betriebstemperatur gehalten, aber keine Nutzwärme abgenommen. Es müssen also alle Heizkörper geschlossen sein, auch darf kein Warmwasser entnommen werden (gut geeignet für diese Prozedur ist z. B. ein Wochenende in der Übergangszeit mit Abwesenheit der Bewohner).
Der Brenner geht jetzt ausschließlich zur Deckung der Auskühlverluste in Betrieb und der hiermit verbundene Brennstoffverbrauch kann am Zähler abgelesen und auf das Gesamtjahr hochgerechnet werden.
Auskühlverluste des Kessels praktisch gemessen
Brennstoffverbrauch zur Deckung der Auskühlverluste:
0,1m³/h x 7920 h = 792m³
Beim Ergebnis ist zu berücksichtigen, ob mit dem Kessel auch ein eventuell vorhandener Warmwasser-Speicher auf Temperatur gehalten wird. In diesem Fall wird der Auskühlverlust von beiden einschließlich der Rohrleitungen gemessen, was natürlich auch interessant ist. Ist eine praktische Messung nicht möglich, kann der Auskühlverlust mit Hilfe des Diagramms abgeschätzt werden. Das eingetragene Beispiel weist den Auskühlverlust eines Kessels, Baujahr vor 1978, mit etwa l 000 Liter Heizöl pro Jahr aus. Ein moderner Niedertemperaturkessel verursacht dagegen kaum mehr als 100 Liter.
Der Vergleich mit dem auf der vorherigen Seite beispielhaft ermittelten Abgasverlust zeigt, dass eine wirklich nennenswerte Brennstoffeinsparung nur über die Minderung der Auskühlverluste zu erzielen ist. Der alleinige Brenneraustausch mit Minderung des Abgasverlustes um vielleicht 2 bis 3 Prozentpunkte kann da vergleichsweise nur wenig bewirken. Grundsätzlich gilt das für alle noch mit konstanter Temperatur betriebenen Heizkessel.
Damit ist auch das für den Kesselaustausch angegebene Kosten-/ Nutzenverhältnis nachvollziehbar: Allein durch die Reduzierung des Auskühlverlustes von 1000 Liter auf etwa 150 Liter werden in 15 Jahren 12 750 Liter Heizöl weniger verbraucht. Bei 3.500,-Euro Austauschkosten sind das 0,25 Euro Investitionsaufwand je l Liter Ersparnis. In Wirklichkeit ist das Verhältnis für dieses Beispiel noch günstiger, da mit dem modernen Niedertemperaturkessel natürlich auch der Abgasverlust mit nur noch etwa 7 Prozent sehr deutlich kleiner ist als beim Altkessel.
Neben möglichen Einsparungen an Brennstoffkosten ist sicher auch die mit der Anlagenmodernisierung verbundene Schadstoffminderung von allgemeinem Interesse. Nicht nur der geringe Brennstoffverbrauch, sondern vor allem die in den letzten Jahren erzielten Fortschritte in der Verbrennungstechnik führen dazu, dass heutige Heizungsanlagen nur noch etwa ein Zehntel der Emissionen von vor 15 Jahren verursachen.
Bei den Abgas- und Auskühlverlusten kann eingewendet werden, dass sie zu einem gewissen Teil dem Gebäude auch wieder zugute kommen. Das ist richtig, allerdings geschieht dies nicht „Bedarfsgesteuert", d. h. Wärme fällt an, auch wenn sie zum Heizen gerade nicht, nicht an dieser Stelle oder nicht in dieser Menge gebraucht wird. Damit bleibt es ein Verlust. Es ist z. B. besser, den Kessel-Aufstellraum bedarfsgerecht über Heizkörper zu beheizen als unkontrolliert über die Abwärme der Anlage - das geht natürlich nur, wenn diese Abwärme möglichst gar nicht vorhanden ist.
Netzverluste
Darunter fallen die Auskühl Verluste Warmwasserführender Rohrleitungen, Armaturen usw. Diese sind bei Wärmedämmung nach „Heizungsanlagenverordnung" sowie dem Temperaturgleitenden Betrieb von Niedertemperatur- und Brennwertkesseln nur von untergeordneter Bedeutung. In schlechtem Zustand können sie, wie alle permanenten Auskühlverluste, erheblich sein.
Beispiel:
Kesselbaujahr 1975 mit 30 kW Leistung; Betriebsdauer ganzjährig (Warmwasserbereitung im Sommer); der Auskühlverlust entspricht etwa 1000 Liter Heizöl (bzw. etwa auch m³ Erdgas)
KTK = Konstanttemperaturkessel ; NTK = Niedertemperaturkessel
Regelungsverluste
Verluste dieser Art sind am schwersten zu erfassen. Es sind ungewollte und nicht benötigte Wärmemengen, die deshalb eingespart werden können. Typische Beispiele: Beheizung bei längerer Abwesenheit von Personen, ungedrosselte Wärmelieferung trotz wirksamer Sonneneinstrahlung, unnötig hohe Raumtemperaturen usw.
Regelungsverluste haben deshalb nicht nur mit der Qualität regeltechnischer Einrichtungen zu tun, sondern auch mit den Nutzererwartungen und dem Nutzerverhalten, denn der Nutzer entscheidet was „Nutzen" ist. Die Heizungsanlage kann auch mit bestem technischem Nutzungsgrad zur offenen Tür hinaus heizen.